beBPo – besonderes elektronisches Behördenpostfach
Antrag auf Freischaltung/Löschung eines besonderen Behördenpostfaches (beBPo) im SAFE-Verzeichnisdienst
Behörden sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sind aufgrund gesetzlicher Regelungen ab 1. Januar 2018 verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente zu eröffnen. Als sicherer Übermittlungsweg für die elektronische Kommunikation mit den Gerichten sieht das Gesetz unter anderem das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) vor. Das beBPo beruht auf der Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP), welches sich für den Elektronischen Rechtsverkehr seit 2004 bewährt hat.
Bereitstellung Dokumente und Installationspakete
Das TLRZ hat weiterführende Dokumente wie Anleitungen und wichtige Hinweise sowie alle wichtigen Installationspakte zum Download in einem passwortgeschützten Downloadbereich zur Verfügung gestellt.
Für den Zugriff zum passwortgeschützten Downloadverzeichnis möchten wir Sie bitten, sich mit dem ServiceCenter Thüringen unter support@servicecenter.thueringen.de in Verbindung zu setzen.
Antragsformular
Es ist eine Identifizierung und Authentifizierung des Postfachinhabers (Dienststelle) gegenüber der Prüfstelle notwendig, welche durch einen schriftlichen Antrag erfolgen muss.
Beachten Sie bitte vor der Einrichtung des Postfachs die oben genannten Informationen.
Störungsmeldungen
Es liegen aktuell keine Störungen vor.
Aktuelle Informationen
19.10.2026
COM Vibilia Testumgebung
Am 24.10.2026 laufen die SAFE-Verschlüsselungszertifikate für die beBPo-Test-Umgebung ab. Die serverseitigen Zertifikate werden am Montag, den 26.10.2026 getauscht. Wenn Sie die COM Vibilia Offline-ZIP nutzen und in der Anwendung Testnachrichten über die beBPo-Test-Umgebung (COM Vibilia Konfigurations-ID "99010070" / SAFE-URL "safetest.safe-justiz.de") versenden, müssen Sie eine Änderung vornehmen.
- Die produktive beBPo-Umgebung ist NICHT betroffen - für den laufenden Betrieb von beBPo-Postfächern im elektronischen Rechtsverkehr müssen keine Änderungen vorgenommen werden.
- Nutzen Sie eine COM Vibilia Variante, die automatische Updates durchführt (Online-ZIP oder MSI) bedarf es keiner Änderung.
- Die config.jar darf erst zu dem serverseitigen Zertifikatswechsel am 26.10.2026 ausgetauscht werden. Ein vorzeitiger Austausch führt dazu, dass bis zu diesem Termin keine Verbindung zum Testsystem möglich ist.
Die auszutauschende config.jar-Datei können Sie aus dem passwortgeschützten Downloadverzeichnis herunterladen. Die im Hauptverzeichnis der COM Vibilia Offline-Variante enthaltenen config.jar-Datei ersetzen Sie dann durch die zuvor heruntergeladene config.jar.
30.09.2026
Governikus COM Vibilia neue Version
Die neue Governikus COM Vibilia-Version 10.19.1 mit dem Installer 3.3.7 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.
Kontakt
Thüringer Landesrechenzentrum
Ludwig-Erhard-Ring 8 / 99099 Erfurt
E-Mail (Betreff: beBPo) :