beBPo – besonderes elektronisches Behördenpostfach

Antrag auf Freischaltung/Löschung eines besonderen Behördenpostfaches (beBPo) im SAFE-Verzeichnisdienst

Behörden sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sind aufgrund gesetzlicher Regelungen ab 1. Januar 2018 verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente zu eröffnen. Als sicherer Übermittlungsweg für die elektronische Kommunikation mit den Gerichten sieht das Gesetz unter anderem das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) vor. Das beBPo beruht auf der Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP), welches sich für den Elektronischen Rechtsverkehr seit 2004 bewährt hat.

Bereitstellung Dokumente und Installationspakete

Das TLRZ hat weiterführende Dokumente wie Anleitungen und wichtige Hinweise sowie alle wichtigen Installationspakte zum Download in einem passwortgeschützten Downloadbereich zur Verfügung gestellt.

beBPo-Downloadverzeichnis »

Für den Zugriff zum passwortgeschützten Downloadverzeichnis möchten wir Sie bitten, sich mit dem ServiceCenter Thüringen unter support@servicecenter.thueringen.de in Verbindung zu setzen.

Antragsformular

Es ist eine Identifizierung und Authentifizierung des Postfachinhabers (Dienststelle) gegenüber der Prüfstelle notwendig, welche durch einen schriftlichen Antrag erfolgen muss.

Beachten Sie bitte vor der Einrichtung des Postfachs die oben genannten Informationen.

Antragsformular zur Freischaltung »

Störungsmeldungen

Es liegen aktuell keine Störungen vor.

Aktuelle Informationen

10.03.2026:

Root-Zertifikatswechsel

Root-Zertifikat

Das notwendige Root-Zertifikat, bekommen Sie hier: http://www.d-trust.net/cgi-bin/D-TRUST_BR_Root_CA_2_2023.crt. Ohne dieses Root-Zertifikat wird es ab dem 10.03.2026 nicht mehr möglich sein, eine Verbindung zum SAFE der Justiz aufzubauen.

Kompatible Java Distribution und Version

Wenn Sie Java 17.0.16 oder eine neuere Version der Distribution "Eclipse Temurin" im Einsatz haben, ist keine Handlung erforderlich. Hier befindet sich das notwendige Root-Zertifikat bereits im Truststore (cacerts).Das notwendige Root-Zertifikat, bekommen Sie hier: http://www.d-trust.net/cgi-bin/D-TRUST_BR_Root_CA_2_2023.crt. Ohne dieses Root-Zertifikat wird es ab dem 10.03.2026 nicht mehr möglich sein, eine Verbindung zum SAFE der Justiz aufzubauen.

Wenn Sie Ihre Java-Version für die Offline-Variante aus einer MSI Installation der Online-Variante von COM Vibilia beziehen, müssen Sie mindestens auf das MSI 3.3.3 zurückgreifen. Mit dem MSI 3.3.3 wird die Java-Version 17.0.16 ausgeliefert.

Andere Java-Distributionen

Wir haben außerdem die neuste Version der Distributionen "Oracle JDK", "Amazon Corretto" und "Azul Zulu" überprüft. Hier ist das root-Zertifikat leider NICHT vorhanden.

Wenn Sie Java aus einer anderen Distribution beziehen, achten Sie darauf, dass im Truststore (cacerts) das notwendige Root-Zertifikat (D-TRUST_BR_Root_CA_2_2023) enthalten ist.

Aktualisierung auf "Governikus COM Vibilia 10.17.6 ZIP-Archiv Offline"

Wenn Sie die aktuelle Version 10.17.6 des Offline-ZIP-Archivs nutzen, können Sie auch eine Java-Version verwenden, die das notwendige Root-Zertifikat nicht im Truststore enthält. Das Zertifikat wird bereits von der Anwendung bereitgestellt.

Erläuterung zur Mindestversion der Onlinevariante

Für die Online-Variante ist die aktuelle Mindestversion des MSI (3.2.2) ausreichend, da wir der Anwendung über den Updater das notwendige Root-Zertifikat bereitstellen werden. Das hat den Vorteil, dass wir nicht zusätzlich die Mindestversion für die Online-Variante erhöhen müssen.

Wenn Sie hingegen die Offline-Variante betreiben, aber Java aus der Online-Variante beziehen, müssen Sie auf das MSI 3.3.3 zurückgreifen, da in der mitgelieferten Java-Version das notwendige Root-Zertifikat enthalten ist.

Hinweis zur Online-Variante (MSI & Online-ZIP)

Hier besteht KEIN Handlungsbedarf. Das Root-Zertifikat wird COM Vibilia über den Updater bereitgestellt.



13.02.2026:

Governikus COM Vibilia neue Version

Die neue Governikus COM Vibilia-Version 10.17.5 mit dem Installer 3.3.5 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.



22.04.2024:

beBPo-Voraussetzungen ab 01.05.2024

Mit der Version COM Vibilia, die zum 01.05.2024 produktiv bereitgestellt wird, erfolgt die Unterstützung von Java 17. Ab dieser Version muss mindestens der MSI-Installer in der Version 3.2.2 verwendet werden. Dies ist notwendig für die Unterstützung von Java 17 in der Online-Variante. Die Umstellung auf Java 17 ist Voraussetzung für die Aktualisierung auf die JavaFX Version 21.x, mit der Darstellungsprobleme in Linux-Umgebungen behoben werden.

Abkündigung Java 11:

Mit der Version COM Vibilia, die zum 01.05.2024 produktiv bereitgestellt wird, wird die Unterstützung von Java 11 abgekündigt.

Kontakt

Thüringer Landesrechenzentrum

Ludwig-Erhard-Ring 8 / 99099 Erfurt

E-Mail (Betreff: beBPo) :

support@servicecenter.thueringen.de