Allgemeine Informationen

Was ist ein beBPo?

beBPo steht für „besonderes elektronisches Behördenpostfach“.

Am 1. Januar 2018 traten einige wichtige Neuerungen im Verfahren der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis in Kraft. Diese beruhen auf Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013.

Im zugrundeliegenden Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz werden die technischen Rahmenbedingungen der Elektronischen- Rechtsverkehr-Verordnung formuliert. Diese Rahmenbedingungen müssen von der Client- Software erfüllt werden, die für den elektronischen Rechtsverkehr eingesetzt werden. Die Governikus GmbH & Co. KG erfüllt diese Bedingungen mit dem Governikus Com Vibilia.

Wo/Wie erhalte ich diverse Handbücher, Dokumentationen?

Alle Dokumente sind auf der Thüringer Datenaustauschplattform unter dem Freigabelink beBPo-Downloadverzeichnis » abgelegt.

Nachfolgend aufgeführt finden Sie die Liste der einzelnen Dokumente:
- Governikus COM Vibilia Anwendungshandbuch
- Governikus COM Vibilia Übergabeschnittstellen der Fachanwendungen
- Kurzanleitung Postfach Im- und Exportieren zu beBPo
- FAQ-Liste für die lokalen Administratoren
- diverse Handbücher zur aktuellen Governikus COM Vibilia-Version

Wo/Wie erhalte ich den Client Governikus COM Vibilia?

Den erforderlichen Kommunikations-Client inkl. Handbuch und weiterführende Informationen erhalten Landesbehörden, Kommunen und juristische Personen des öffentlichen Rechts in Thüringen unter dem anzufordernden Freigabelink beBPo-Downloadverzeichnis » zum Download.

Welche Zertifikate werden benötigt?

Postfach-Zertifikat

Das Postfachzertifikat dient der Verschlüsselung des OSCI-Nachrichteninhaltes und wird über die Postfacheinstellungen des lokalen OSCI-Clients konfiguriert und automatisch im jeweiligen SAFE-Verzeichnisdiensteintrag hinterlegt. Dieses Zertifikat kann im Client selbst ausgestellt, eingebunden und verwendet werden (siehe „FAQ-Liste für die lokalen Administratoren“ Kapitel 4). Optional kann ein fortgeschrittenes Softwarezertifikat (Gruppenzertifikat) verwendet werden.

VHN-Zertifikat (vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis) »

Der VHN dient zum Nachweis, dass eine OSCI-Nachricht aus einem bestimmten Postfach (beBPo, beA, beN, EGVP-Postfach einer Justizbehörde) versandt wurde. Dieser Nachweis wird nur an eine Nachricht angebracht, wenn das Versandpostfach
- nach Authentifizierung und Identifizierung des Postfachinhabers in einem bestimmten sicheren Verzeichnisdienst geführt wird und
- der Postfachinhaber zum Zeitpunkt der Erstellung der Nachricht sicher an dem Postfach angemeldet ist.

Das VHN-Zertifikat entspricht im Justizumfeld einer Transportsignatur und muss als solche im OSCI-Client hinterlegt sowie aktiviert werden.

Transportverschlüsselungszertifikat OSCI-Manager/Intermediärszertifikat

Dieses Zertifikat dient der Transportverschlüsselung von OSCI-Nachrichten und wird durch die prüfende Stelle im SAFE bei Freischaltung des beBPo bzw. des dazugehörigen SAFE-Eintrages in diesem hinterlegt. Der Postfachnutzer kann dieses Zertifikat nicht ändern oder konfigurieren.

Wo/Wie erhalte ich die Zertifikate?

Das Postfachzertifikat können Sie sich im Client selbst ausstellen oder bei Bedarf bei einem entsprechenden Aussteller (DOI, D-Trust usw.) erwerben.

Das VHN-Zertifikat erhalten Sie ausschließlich bei der Bundesnotarkammer (https://zertifikate.safe-justiz.de/UserCertificateManagementUI/#!/creation).

FAQ-Liste für lokale Administratoren

In dem Dokument „FAQ-Liste für lokale Administratoren“ finden Sie notwendige Informationen zur Installation, Konfiguration und Freischaltung eines besonderen elektronischen Behördenpostfaches (beBPo) sowie Informationen zur Benutzung, Zertifikate und weitere wichtige Hinweise. Zudem werden Lösungen und Informationen zu Supportfragen aufgezeigt. Das Handout wird Ihnen im passwortgeschützten Downloadbereich des TLRZ zur Verfügung gestellt.

Für den Zugriff zum passwortgeschützten Downloadverzeichnis möchten wir Sie bitten, sich mit dem ServiceCenter Thüringen unter support@servicecenter.thueringen.de in Verbindung zu setzen.

Störungsmeldungen

Aufgrund technischer Probleme kann es sporadisch vorkommen, dass der Thüringer Intermediär kurzzeitig nicht erreichbar ist. Bei Nichterreichbarkeit des Intermediäres bitten wir Sie den Nachrichtenversand zu wiederholen. Wir streben eine zeitnahe Lösung für die Ursache an und informieren darüber, sobald diese gefunden wurde.

Aktuelle Informationen

22.04.2024:

beBPo-Voraussetzungen ab 01.05.2024

Mit der Version COM Vibilia, die zum 01.05.2024 produktiv bereitgestellt wird, erfolgt die Unterstützung von Java 17. Ab dieser Version muss mindestens der MSI-Installer in der Version 3.2.2 verwendet werden. Dies ist notwendig für die Unterstützung von Java 17 in der Online-Variante. Die Umstellung auf Java 17 ist Voraussetzung für die Aktualisierung auf die JavaFX Version 21.x, mit der Darstellungsprobleme in Linux-Umgebungen behoben werden.

Abkündigung Java 11:

Mit der Version COM Vibilia, die zum 01.05.2024 produktiv bereitgestellt wird, wird die Unterstützung von Java 11 abgekündigt.

22.03.2024:

Governikus COM Vibilia neue Version

Die neue Governikus COM Vibilia-Version 10.12.1 mit dem Installer 3.2.2 steht ab sofort zum Download im geschützten Downloadbereich zur Verfügung.

Aktuelles zum 01.01.2024:

Governikus Communicator kann nicht mehr verwendet werden. Als Nachfolgeprodukt steht Governikus COM Vibilia zur Verfügung.

Das Postfachzertifikat sowie das VHN-Zertifikat müssen eine Schlüssellänge von mindestens 3000 Bit besitzen. Nach dem 01.01.2023 erstellte VHN-Zertifikate sind davon nicht betroffen, da die Bundesnotarkammer bereits 2023 die Schlüssellänge umgestellt hat. Ggf. müssen neue Zertifikate eingebunden werden.

Kontakt

Thüringer Landesrechenzentrum

Ludwig-Erhard-Ring 8 / 99099 Erfurt

Telefon:

+49 361 – 37 99999

E-Mail (Betreff: beBPo) :

support@servicecenter.thueringen.de