beBPo – besonderes elektronisches Behördenpostfach

Antrag auf Freischaltung/Löschung eines besonderen Behördenpostfaches (beBPo) im SAFE-Verzeichnisdienst

Behörden sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sind aufgrund gesetzlicher Regelungen ab 1. Januar 2018 verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente zu eröffnen. Als sicherer Übermittlungsweg für die elektronische Kommunikation mit den Gerichten sieht das Gesetz unter anderem das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) vor. Das beBPo beruht auf der Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP), welches sich für den Elektronischen Rechtsverkehr seit 2004 bewährt hat.

Bereitstellung Dokumente und Installationspakete

Das TLRZ hat weiterführende Dokumente wie Anleitungen und wichtige Hinweise sowie alle wichtigen Installationspakte zum Download in einem passwortgeschützten Downloadbereich zur Verfügung gestellt.

beBPo-Downloadverzeichnis »

Für den Zugriff zum passwortgeschützten Downloadverzeichnis möchten wir Sie bitten, sich mit dem ServiceCenter Thüringen unter support@servicecenter.thueringen.de in Verbindung zu setzen.

Antragsformular

Es ist eine Identifizierung und Authentifizierung des Postfachinhabers (Dienststelle) gegenüber der Prüfstelle notwendig, welche durch einen schriftlichen Antrag erfolgen muss.

Beachten Sie bitte vor der Einrichtung des Postfachs die oben genannten Informationen.

Antragsformular zur Freischaltung »

Störungsmeldungen

Aufgrund technischer Probleme kann es sporadisch vorkommen, dass der Thüringer Intermediär kurzzeitig nicht erreichbar ist. Bei Nichterreichbarkeit des Intermediäres bitten wir Sie den Nachrichtenversand zu wiederholen. Wir streben eine zeitnahe Lösung für die Ursache an und informieren darüber, sobald diese gefunden wurde.

Aktuelle Informationen

22.04.2024:

beBPo-Voraussetzungen ab 01.05.2024

Mit der Version COM Vibilia, die zum 01.05.2024 produktiv bereitgestellt wird, erfolgt die Unterstützung von Java 17. Ab dieser Version muss mindestens der MSI-Installer in der Version 3.2.2 verwendet werden. Dies ist notwendig für die Unterstützung von Java 17 in der Online-Variante. Die Umstellung auf Java 17 ist Voraussetzung für die Aktualisierung auf die JavaFX Version 21.x, mit der Darstellungsprobleme in Linux-Umgebungen behoben werden.

Abkündigung Java 11:

Mit der Version COM Vibilia, die zum 01.05.2024 produktiv bereitgestellt wird, wird die Unterstützung von Java 11 abgekündigt.

22.03.2024:

Governikus COM Vibilia neue Version

Die neue Governikus COM Vibilia-Version 10.12.1 mit dem Installer 3.2.2 steht ab sofort zum Download im geschützten Downloadbereich zur Verfügung.

Aktuelles zum 01.01.2024:

Governikus Communicator kann nicht mehr verwendet werden. Als Nachfolgeprodukt steht Governikus COM Vibilia zur Verfügung.

Das Postfachzertifikat sowie das VHN-Zertifikat müssen eine Schlüssellänge von mindestens 3000 Bit besitzen. Nach dem 01.01.2023 erstellte VHN-Zertifikate sind davon nicht betroffen, da die Bundesnotarkammer bereits 2023 die Schlüssellänge umgestellt hat. Ggf. müssen neue Zertifikate eingebunden werden.

Kontakt

Thüringer Landesrechenzentrum

Ludwig-Erhard-Ring 8 / 99099 Erfurt

Telefon:

+49 361 – 37 99999

E-Mail (Betreff: beBPo) :

support@servicecenter.thueringen.de