beBPo – besonderes elektronisches Behördenpostfach
Antrag auf Freischaltung/Löschung eines besonderen Behördenpostfaches (beBPo) im SAFE-Verzeichnisdienst
Behörden sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sind aufgrund gesetzlicher Regelungen ab 1. Januar 2018 verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente zu eröffnen. Als sicherer Übermittlungsweg für die elektronische Kommunikation mit den Gerichten sieht das Gesetz unter anderem das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) vor. Das beBPo beruht auf der Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP), welches sich für den Elektronischen Rechtsverkehr seit 2004 bewährt hat.
Bereitstellung Dokumente und Installationspakete
Das TLRZ hat weiterführende Dokumente wie Anleitungen und wichtige Hinweise sowie alle wichtigen Installationspakte zum Download in einem passwortgeschützten Downloadbereich zur Verfügung gestellt.
Für den Zugriff zum passwortgeschützten Downloadverzeichnis möchten wir Sie bitten, sich mit dem ServiceCenter Thüringen unter support@servicecenter.thueringen.de in Verbindung zu setzen.
Antragsformular
Es ist eine Identifizierung und Authentifizierung des Postfachinhabers (Dienststelle) gegenüber der Prüfstelle notwendig, welche durch einen schriftlichen Antrag erfolgen muss.
Beachten Sie bitte vor der Einrichtung des Postfachs die oben genannten Informationen.
Störungsmeldungen
Es liegen aktuell keine Störungen vor.
Aktuelle Informationen
30.09.2026
Governikus COM Vibilia neue Version
Die neue Governikus COM Vibilia-Version 10.19.1 mit dem Installer 3.3.7 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.
Kontakt
Thüringer Landesrechenzentrum
Ludwig-Erhard-Ring 8 / 99099 Erfurt
E-Mail (Betreff: beBPo) :